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Alter Eichenhof
Sven Brunckhorst
Brambarg 2a
25421 Pinneberg-Datum
04101/68741
Stallordnung
(das was jeder weiß wie man sich zu benehmen hat)
I. Allgemeines
1. Zur Reitanlage gehören: die Stallungen, die Reithallen, der Springplatz, die Galopp-Bahn, die Paddock´s, die Führanlage, die Außenvierecke, der Parkplatz und die Weiden.
2. Unbefugten ist das Betreten der Ställe, Sattelkammern, Heuboden und aller sonstigen Nebenräume nicht gestattet.
3. Das Rauchen in den Ställen sowie der Scheune ist verboten.
4. Hunde dürfen auf der Reitanlage frei laufen, aber müssen unter Ständiger Beaufsichtigung sein. Die Hunde müssen allen Menschen und Tieren gegenüber Friedlich sein. Sie dürfen nicht auf den Reitplätzen -hallen laufen. Jeder Hundehalter der sein Hund mitbringt muss eine entsprechende Versicherung haben. Die Hunde dürfen nicht im/am Wald frei laufen.
5. Wer trotz Verwarnung gegen die Stallordnung verstößt, kann von der Benutzung der Anlage ausgeschlossen werden.
6. Der Betrieb haftet nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden irgendwelcher Art, die insbesondere durch Privatpferde, Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden oder sonstwie an privatem Eigentum der Kunden oder Besucher entstehen, soweit diese Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Betriebes, seiner Erfüllungsgehilfen oder irgendwelcher sonstiger Hilfspersonen beruhen.
7. In den jeweiligen Stallgassen und auf den Putzplätzen ist von den Reitern für Ordnung zu sorgen, d. h. Pferdeäpfel usw. sind unverzüglich aufzufegen und in die entsprechenden Karren zu entsorgen. Medikamente, Fliegenspray, Öle usw. sind kindersicher weg zustellen.
8. Zigarettenkippen gehören in die Aschenbecher und nicht auf den Boden.
9. Für die Benutzung der Weiden gilt, daß nur die vom Betrieb freigegebenen Weiden benutzt werden dürfen.
10. Wegen eventueller Verletzungsgefahr dürfen die Pferde in den Außenboxen nicht mit Halfter eingestellt werden. Zum Rausbringen der Pferde muß jedoch ein Halfter und ein Strick an der Boxentür sein.
11. Jeder darf den anderen freundlich Begrüßen
12. Pferdeanhänger und Transporter dürfen Zeitnah eingeparkt werden
13. Beim Parken auf dem Hof bitte darauf achten das man keinen andern behintert und das alle Pferde noch bequem überall hindurch geritten / geführt werden können
14. Das Rauchen und der Alkohol Genuss eines „Sport“-trainers während des Unterricht geben muss nicht sein. Wir sind alle Vorbilder, also sollten wir uns auch bemühen uns so zu benehmen.
15. Wir alle waren einmal Klein oder haben Kinder und Enkelkinder - und wollen in Ruhe und Sicherheit für uns alle dem Reitsport nachgehen.
Somit ergibt sich für jeden von uns egal ob Reiter oder Elternteil eine Ständige Wachsamkeit wo gerade welches Kind herumläuft, welche Gefahren wir dem Kind oder andere gerade aussetzten.
Also Jede Aufsichtsperson hat dafür sorge zu tragen, dass mögl. sich kein Pferd erschreckt egal ob in der Box oder unterm Reiter. Die Kinder nicht auf den Bäumen herum turnen und Äste abbrechen oder rund um die Hallen und Plätze laut und hektisch gespielt wird.
Da wir Pferdefreunde um unsere Tiere wissen, ist es Klar dass wir gerade mit Jungen oder Schreckhaften Pferden viel Abstand zu Kindern halten und freundlichst darauf hinweisen wenn Gefahr für Mensch und Tier besteht.
Um Stolz auf unseren Nachwuchsreiter seinen zu können müssen wir Sie Formen. Wenn alle aufeinander Rücksicht nehmen und allen nicht wissenden darüber aufgeklärt werden wie wir uns am besten in einem Reitstall verhalten, werden alle Glücklich und zufrieden sein.
II. Pensionspferde
1. Der Betrieb vermietet Boxen für die Unterstellung von Pensionspferden einschließlich Fütterung, entmisten und Einstreu. Für die Einstellung ist ein besonderer Boxenmietvertrag abzuschließen. Diese Stallordnung ist in ihrer jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Einstellvertrages.
2. Treten im Stall Seuchen oder ansteckende Krankheiten auf, welche den gesamten Pferdebestand gefährden, so ist der Betrieb berechtigt, nach Anhören von mindestens 2 Tierärzten alle zum Schutze der Pferde erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Widersetzen sich Pferdebesitzer diesen Anordnungen, so kann der Betrieb die sofortige Entfernung dieser Pferde verlangen.
3. Für eingestellte Pensionspferde sind vom Halter angemessene Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen.
III. Reitordnung
1. Die Reitanlage steht grundsätzlich zur Verfügung. Machen besondere Veranstaltungen oder Arbeiten es erforderlich, die Reitanlage oder Teile davon für den Reitbetrieb zu sperren oder einzuschränken, so wird das durch Aushang bekanntgegeben.
2. Longieren ist nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen zulässig also nicht in der 20m x 60m Reithallen genauso wie wenig auf dem 60ger Außenviereck.
3. Vor Betreten und Verlassen der Reithalle hat der Reiter auf sich aufmerksam zu machen (Tür frei? - Ist frei.). Das Aufsitzen sollte nicht auf der Stallgasse, sondern erst in /bei der Halle bzw. auf dem Reitplatz passieren.
4. Halten und Schritt auf dem Hufschlag sind untersagt, wenn mehr als 1 Reiter die Bahn nutzt. Der Hufschlag ist stets für Trab- und Galoppreiten freizumachen; hierbei ist ein Zwischenraum von 2,50 m (3 Schritt) einzuhalten.
5. Wird die Bahn von mehreren Reitern benutzt, so ist aus Sicherheitsgründen ein Abstand von wenigstens eine Pferdelänge erforderlich. Beim Überholen wird auf der Innenseite vorbeigeritten. Nach Ermessen ordnet der älteste Reiter nach angemessenem Zeitraum an: "Bitte Handwechsel". Dieser Anordnung ist sofort Folge zu leisten.
6. Reiten auf der entgegengesetzten Hand ist nur zulässig, wenn sich nicht mehr als 7 Reiter in der Bahn befinden und alle zustimmen. Hierbei ist stets rechts auszuweichen. Ganze Bahn hat Vorrang vor Zirkel- und Wechsellinie. Springen ist nur nach Plan oder mit Einverständnis der weiteren anwesenden Reiter zulässig.
7. Die Benutzung der Hindernisse steht allen Reitern frei. Sie sind nach Benutzung an ihre Plätze zurückzustellen. Für Schäden an den Hindernissen kommt der betreffende Reiter oder Pferdebesitzer selbst auf. Schäden sind sofort zu melden.
8. Beim Springen ist das Tragen einer splittersicheren Sturzkappe Pflicht.
9.Das Unterricht geben in der großen 60m Halle ist nur mit Funkgeräten gestattet oder im Gruppenunterricht der Langfristig gleich bleibend vorher ausgehängt wurde.
10. Der Trainer sollte aus Rücksicht auf andere Reiter und Trainer seinen Unterricht weitestgehend vom Rand des Reitplatzes bez. der Reithalle aus erteilen
11. Das Longieren vor allem in der Winterzeit nimmt zu. Deswegen ist es schön wenn mehrere Personen sich einen Platz zum Logieren teilen können, wenn es nach guter Sitte und Sicherheitstechnischen regeln geht. So kann man zum Beispiel auf 20m x 20m, wenn man zwei erfahren Reiter mit zuverlässigen Pferden hat zu zweit Logieren oder in der Kl. Halle mind. zu zweit Longieren.
12. Vorang haben in den Hallen, wenn nicht anders laut Unterrichtsplan geregelt, zuerst der Reitende dann der Longierende und zu Letzt der der sein Pferd Laufen lassen möchte.
13. Für alle Unterrichtsgebende Personen gilt wer Unterricht gibt egal ob an der Longe oder zum normalen Unterricht: Sei bitte nur so Laut wie nötig und nicht so Laut wie möglich. Zudem streiche dich bitte Rechtzeitig wieder aus falls der Unterricht ausfällt.
14. Wenn jemand eine Turnieraufgabe reiten möchte, sollte jeder andere mitreintende versuchen hierauf Rücksicht zunehmen. Aber Jemand der seine Turnieraufgabe üben möchte sollte vorher einplanen, dass man dies nicht zu einer Zeit machen sollte wo die Halle hoch frequentiert ist. Zudem muss man Vorher mit den Mitreitenden sprechen ob man das Jetzt oder lieber 15 min. später macht. Das gilt selbstverständlich für jegliche Art von Aufgaben reiten egal ob auf 40m oder 60m geritten wird oder ob man ein mal kurz die Halle auf 40m abtrennen möchte.
15. Wenn Junge Pferde in der Halle geritten werden sollte jeder verstehen, dass man ein bisschen mehr Abstand hält und Rücksicht nimmt als zu den „alten Hasen“. Aber Jeder der ein Junges Pferd reitet, weiß selber dass man dies mögl. zu einer Zeit einplant wo wenig in der Halle los ist.
16. Am besten geht alles immer miteinander, dass heißt wer sich untereinander abspricht und einander entgegen kommt wird auch am meisten Spaß und Freude am Reitsport haben.
17. Die vorgenannten Bedingungen gelten sinngemäß für die Außenanlagen.
IV. Reiten im Gelände
1. Ausritte sind nur erlaubt, wenn der Reiter / die Reiterin eine entsprechende gelbe Ausreitnummer mitführt die gut sichtbar an der Trense angebracht wurde.
2. Reite nur auf den nach geltendem Recht hierfür freigegebenen Wegen und Straßen, niemals querbeet, wenn dafür keine besondere Erlaubnis des Eigentümers vorliegt.
3. Bei Dunkelheit ist Beleuchtung mind. nach vorne wie nach hinten mitzuführen.
4. Bei Begegnung mit anderen Reitern oder Fußgängern ist Schritt zu reiten.
5. Im übrigen gelten für den fairen Reiter im Gelände folgende Gebote und Regeln:
6. Verschaffe dem Pferd täglich hinreichend Bewegung und gewöhne es vor dem ersten Ausritt an die Erscheinungen im Straßenverkehr.
7. Verzichte nicht auf die Sturzkappe.
8. Kontrolliere den verkehrssicheren Zustand von Sattel und Zaumzeug.
9. Vereinbare die ersten Ausritte mit anderen Reitern; in der Gruppe ist der Ausritt sicherer.
10. Verzichte auf einen Ausritt oder nimm entsprechende Umwege in Kauf, wenn Wege durch anhaltende Regenfälle oder Frostaufbrüche weich geworden sind und nachhaltige Schäden entstehen können.
11. Melde unaufgefordert Schäden, die immer einmal entstehen können, und regele entsprechenden Schadensersatz.
12. Sei freundlich zu allen, die Dir draußen begegnen. Verschaffe dem Reitsport Sympathien, keine Gegner.
Okt. 2009
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