Alter Eichenhof

Brunckhorst

Agrarbetriebswirt

Brambarg 2a

25421 Pinneberg-Datum

Tel.: 04101/68741     Fax: 04101/606401

www.alter-eichenhof.de

 

Boxenmietvertrag

zwischen

 

Zucht und Pensionsstall  "Alter Eichenhof"

Brambarg 2a

25421 Pinneberg - Datum

und

             Frau / Herrn

 

             Straße:

 

             PLZ/ Wohnort:

 

             Telefon:

 

              Name des Pferdes:

 

1. Boxenmietpreise z.Z.:

 

 8er- Stall 

 410,00 €

 11er- Stall

 405,00 €

 15er- Stall

 430,00 €

 Innenstall

 360,00 €

 Innenstall mit Fenster        

 405,00 €

 Stall Wintereiche

 430,00 €

 

In allen Preisen ist die Fütterung von drei Kraftfuttermahlzeiten und zwei Gaben Heu und/oder Silo pro Tag enthalten. Es wird täglich eingestreut und die Box jeden zweiten Tag gemistet.

  Für Zusatzleistungen ergeben sich zur Zeit folgende Preise:

 

 

- Nutzung der Führanlage:                              Im Boxenmietpreis  enthalten

 - Späne pro Monat:

 30,00 €

 - Pferde auf die Weide bringen lassen /Monat:    

 28,00 €

 - Solariummarke:

  2,00 €

 - tägliches Misten:

 35,00 €

 

Der Mietbetrag ist spätestens 5 Tage nach Anbruch des jeweiligen Kalendermonats zu entrichten.

Unsere Bankverbindung ist:


Hamburger Sparkasse          BLZ:        200 505 50

     Kto. Nr.:  1252 121 890

                                             Kto. Inhaberin  R. Brunckhorst

 

2. Pfandrecht

Der Einstellende  kann gegenüber dem Pensionspreis nur mit einer unbestrittenen oder  rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen oder eine Minderungs- oder  Zurückbehaltungsrecht  ausüben. Der Stallinhaber erwirbt wegen fälliger Forderungen von  mindestens 600,00 € gegen den Einsteller ein Pfandrecht an dem Pferd des Einstellenden und ist  befügt, sich aus dem verpfändeten Pferd zu befriedigen. Das Verkaufsrecht tritt zwei Wochen  nach Verkaufsanordnung ein.

 

3. Weidegang

Auf dem "Alten Eichenhof" besteht die Möglichkeit des Weideganges für Pensionspferde. Für das Herausbringen eines Pferdes wird zurzeit 28,00 € berechnet. Der Stall (Fam. Brunckhorst sowie deren Erfüllungsgehilfen) übernimmt keinerlei Haftung für den Schaden, den das Pferd eventuell anrichtet, sowie für Schäden am Pferd selbst.

 

4. Stallzeiten

Feste Stall- bzw. Ruhezeiten gibt es nicht. Werktags werden mittags die Halle bzw. die Reitplätze mit dem Trecker gerade gemacht, diesem muss aus dem Weg gegangen werden. Außerdem bitten wir darum - auch im Sinne der Pferde - dass der Reitbetrieb um 22.30 Uhr beendet ist.

 

 

5. Fütterung

Es wird dreimal täglich Hafer und Pellets gefüttert, die Mengen bestimmen Sie. Wenn Extra Futter gefüttert werden soll, müssen Sie es kaufen und vor der Box in einem geeigneten Behälter stellen, damit wir es mit füttern können.

Heu und/oder Silo wird zweimal am Tag gefüttert.

 

6. Nutzung der Stall-/Hofeinrichtungen

Alle den Reitern zur Verfügung stehenden Einrichtungen werden ausschließlich auf eigene Gefahr genutzt.

 

 

7. Haftung

Für jedes eingestellte Pferd/Pony muss vom Besitzer eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Außerdem sollte die eigene Hausratversicherung die in den Sattelkammern verbleibenden Sättel mit einschließen. Der Stall übernimmt hierfür keine Haftung.

 

8. Wurmkuren/Impfungen der Pferde

 In Ihrem und im Interesse der Allgemeinheit werden alle Pferde, die auf dem "Alten Eichenhof"  stehen zweimal im Jahr mit einer Wurmkur behandelt.

 Die regelmäßige Vorsorge durch Impfungen und zusätzliche Entwurmungen liegen in der  Verantwortung des Pferdebesitzers.

 

 

9. Sattelkammerschlüssel

Der Sattelkammerschlüssel wird gegen eine Kaution von 20,00 € an den Reiter ausgehändigt. Bei Kündigung des Vertrages muss der Schlüssel wieder zurückgegeben werden, sowie auch die Kaution. Die Vervielfältigung des Schlüssels ist verboten, bei Verlust sind eine neue gleichwertige Schließanlage, sowie die dafür existierenden Schlüssel zu ersetzen. Mit Ablauf des letzen Pensionstages ist der Sattelkammerschlüssel zurückzugeben.

 

 

10. Kündigungsfristen

Eine Kündigung muss schriftlich spätestens am 15. des Vormonats zum Kalendermonatsende erfolgen. Beispiel: Verlassen des Stalles zum 30. November, schriftliche Kündigung spätestens zum 15. Oktober. Die Kündigungsfrist gilt für Mieter und Vermieter.

Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, muss die Boxenmiete weiterhin ohne Abzüge bis zum Kündigungsablauf gezahlt werden.

 

11. Der Vertrag beginnt am ............................................ und läuft auf unbestimmte Zeit.

 

12. Der Vertrag gilt für ................................. Innenboxen für zur Zeit ..........................................   €

      und / oder für ........................................ Außenboxen für zur Zeit ............................................ €

 

13. Stallordnung

Der Pferdebesitzer und die Reiter verpflichten sich, die Stallordnung anzuerkennen.

 

14. Krankheiten

Der Pferdebesitzer versichert, dass zum Zeitpunkt des Einstellens des Pferdes dieses frei von ansteckenden Krankheiten ist.

 

15. Notfall bezüglich Tierarzt und Schmied

Der Stallinhaber kann im Notfall und zu Lasten des Einstellers einen Hufschmied bzw. Tierarzt bestellen.

 

16. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Pinneberg.

Änderungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Falle der Schriftform. Mündliche Erklärungen sind unwirksam. Sollten einzelne Vertragsteile unwirksam sein, besteht der Vertrag im Übrigen weiter.

 

Pinneberg/Datum, den .........................

Zucht- und Pensionsstall                        Einsteller/in

       "Alter Eichenhof"                                   

 

.....................................                     .....................................

        (Brunckhorst)

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